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   OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 20 W 791/79   

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https://dejure.org/1980,9721
OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 20 W 791/79 (https://dejure.org/1980,9721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.1980 - 20 W 791/79 (https://dejure.org/1980,9721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 1980 - 20 W 791/79 (https://dejure.org/1980,9721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Anspruch des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf Freistellung von Forderungen der das Gemeinschaftskonto führenden Bank; Verjährung der mangels Deckung im Gemeinschaftsvermögen entstandenen Rückgriffsansprüche des Verwalters einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1965 - VII ZR 89/63

    Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag - Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 20 W 791/79
    Amts- und Landgericht sind nämlich zutreffend davon ausgegangen, daß die mangels Deckung im Gemeinschaftsvermögen entstandenen Rückgriffsansprüche des Antragstellers auf Ersatz der für die Gemeinschaft erbrachten Aufwendungen ( §§ 675, 670 BGB ), zu denen auch das Verwalterhonorar zählt ( §§ 675, 611 BGB ), der kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren des § 196 I 7 BGB unterliegen (vgl. Palandt-Putzo, BGB, 39. Aufl., § 611 Anm. 6 j; LG Mannheim MDR 72, 687; für den Hausverwalter BGH WM 65, 1181).
  • BGH, 22.09.1975 - II ZR 51/74

    Bestehen von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaften auf das Guthaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 20 W 791/79
    Der BGH (WM 75, 1200) hat dazu ausgeführt, daß für die Frage nach dem Kontoinhaber maßgebend sei und im Einzelfall geprüft werden müsse, wer bei der Kontoeröffnung erkennbar als Inhaber auftrete oder bezeichnet werde.
  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 19/88

    Verwirkung bei kurzen Verjährungsfristen

    Dies gilt auch für Forderungen wie den Vergütungsanspruch der Beklagten aus dem Hausverwaltungsvertrag, der gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB bereits nach zwei Jahren verjährt (BGH, Urteil vom 5. Juli 1965 - VII ZR 89/63, WM 1965, 1181; OLG Frankfurt a.M. OLGZ 1980, 413, 414).
  • KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

    Das geschieht am zweckmäßigsten dadurch, daß er für die Wohnungseigentümergemeinschaft ein offenes Fremd- oder Treuhandkonto führt (OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 413; BayObLG, Rpfleger 1979, 266 ..).
  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    der ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag ist (OLG Frankfurt am Main OLGZ 1980, 413, 414; Soergel/Stürner, § 26 WEG Rdnr. 6; Palandt/Heinrichs, § 196 Rdnr. 22; Palandt/Bassenge, § 26 WEG Rdnr. 8; zum Hausverwaltervertrag BGH, Urteil vom 5. Juli 1965 - VII ZR 89/63 = WM 1965, 1181 unter I 1), Befreiung von den nunmehr gegen ihn bestehenden Darlehensrückzahlungsforderungen der Banken verlangen (§§ 675, 670, 257 BGB), denn die Vergütungsansprüche für Instandsetzungs- und Instandhaltungsleistungen waren nach der Sachlage, von der in der Revisionsinstanz auszugehen ist, letztlich von der Eigentümergemeinschaft auszugleichen.
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